AGBs

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der GmbH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der GmbH und dem Käufer.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von der GmbH ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss, Preise

2.1 Die GmbH Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die GmbH ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der GmbH anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich gemäß Ziffer 2.6 oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch den Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.

2.4 Verbindlich sind immer die Preise der neuesten Preisliste.

2.5 Sämtliche Preise werden in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche Mehrwertsteuer, wenn diese Kunden bei Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (idR) angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.

2.6 Die an die GmbH erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung der GmbH, in der auch die Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, wirksam. Die GmbH hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin gebunden, solange der Käufer seine aus dem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen einhält.

2.7 Die AGB werden dem Kunden mit jeder Rechnung schriftlich zugesandt. Außerdem können diese bei der GmbH jederzeit per E-Mail oder per Fax abgerufen werden.

§ 3 Bestellvorgang

Bestellungen sind schriftlich, und zwar entweder per Brief, per Telefax, per E-Mail oder online zu erteilen, dürfen jedoch keinesfalls doppelt, also z.B. per Brief und per E-Mail erteilt werden. Kosten, die durch derartige Doppelbestellungen und Doppelversand entstehen, werden von der GmbH dem Käufer in Rechnung gestellt.

§ 4 Verpackung, Montage

4.1 Sämtliche Kaufgegenstände sind durch eine Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine zusätzliche, speditionsgerechte Transportversicherung geschützt. Die Kosten für die Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen (bei „frei Haus“ Lieferung schon inklusive).

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu entsorgen.

4.3 Die Ware kommt teilweise unmontiert zur Auslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch den Käufer ist ausgeschlossen. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Kaufpreiszahlung erfolgt gegen Vorkasse.

5.2 Bei laufender Geschäftsbeziehung und auf Antrag des Kunden ist die Eröffnung eines Rechnungskontos mit einem zu vereinbarenden Kreditlimit möglich. Zur Bearbeitung des Antrags benötigt die GmbH ca. drei Wochen. Die Höhe des Kreditlimits ist abhängig von der Kreditfähigkeit des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, ein Zahlungsziel von 14 Tagen einzuhalten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und bei Versand der ersten Mahnung ist die GmbH berechtigt, das Kreditlimit bis zur Zahlung zu sperren bzw. im Fall der zweiten Mahnung zu löschen. Die GmbH ist dann berechtigt, jede weitere Belieferung des Käufers auf Rechnung zu verweigern.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist die GmbH berechtigt, ab dem Datum der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist die GmbH in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die GmbH berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.

5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GmbH anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferfristen

6.1 Bei allen Aufträgen mit Vorkasse kann die Bearbeitung der Auslieferung eines Auftrags erst nach Zahlungseingang bei der GmbH beginnen. Bei Versendungskauf werden die Lieferfristen mit „beim Käufer ankommend“ definiert und können – vor allem auch wegen der Unwägbarkeiten beim Transport – nur unverbindlich sein.

6.2 Gerät die GmbH aus Gründen, die von der GmbH zu vertreten sind, in Lieferverzug, so ist die Schadenshaftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Käufer, nachdem die GmbH in Lieferverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung der GmbH auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der GmbH setzt immer die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

§ 7 Gefahrübergang, Versendungskauf

7.1 Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware das GmbH Lager in Oderding verlassen hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Abnahme ist.

7.2 Bei Versendungskauf beauftragt die GmbH im Namen des Käufers gegen Zahlung einer Frachtkostenpauschale laut der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Preisliste eine Spedition mit der Lieferung frei Haus. Die Kosten der Transportversicherung und der Transportverpackung sind in dieser Frachtkostenpauschale enthalten. Der Spediteur stellt dem Käufer die Ware lediglich zur Entladung an der gewünschten Adresse bereit. Die GmbH kann den Spediteur nicht verpflichten, die Ware auch zu entladen.

7.3 Selbstabholung ab Lager ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen dem Käufer und der GmbH zu vereinbaren. Lässt der Käufer vom GmbH Lager Oderding durch seinen eigenen Spediteur abholen, ist er für den Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung selbst verantwortlich. Bei Selbstabholung trägt der Käufer die Kosten der Transportverpackung und der Transportversicherung selbst.

7.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit der Artikel und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer diese auf dem Frachtbrief vermerken und vom Frachtführer bestätigen lassen. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch hin zu überprüfen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich die GmbH benachrichtigen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren.

7.5 Bei Selbstabholung ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort bei Übergabe auf Vollzähligkeit, Richtigkeit und Zustand zu überprüfen. Eventuelle Fehlmengen und Mängel sind dem GmbH-Personal unverzüglich anzuzeigen. Die Sendung gilt ab diesem Zeitpunkt als empfangen. Offensichtliche und versteckte Transportschäden können danach für diesen Fall durch den Käufer ebenso wenig in Anspruch genommen werden wie die Anzeigefrist nach § 11(3).

§ 8 Abnahmeverzug

Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenen Umständen nicht möglich, so ist die GmbH berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden vom Käufer ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten. Für Gefahrübergang gilt § 8 Ziffer 8.1.§

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich die GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, der GmbH einen etwaigen Zugriff Dritter auf die Ware im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie der Wechsel seines Geschäftssitzes hat der Kunde der GmbH unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Die GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

9.5 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag der GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung von Gegenständen, die unter dem Eigentumsvorbehalt der GmbH stehen, so erwirkt die GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 10 Gewährleistung

10.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistung erlischt bei zweckentfremdeter Verwendung sowie bei technischer Veränderung der von der GmbH gelieferten Ware.

10.3 Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel hin zu überprüfen. Werden diesbezüglich Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muss der Kunde diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware der GmbH schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterbleibt die fristgemäße Mängelrüge, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Untersuchung der Ware Mängel, Mengenabweichungen, Falschlieferungen und Beschädigungen hätten festgestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.

10.4 Werden Fehlmengen berechtigterweise beanstandet, wird die fehlende Ware nachgeliefert. Für nachgewiesene Mängel der Ware leistet die GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl, gewährt die GmbH dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass. Die GmbH ist berechtigt, für Nutzung beanstandeter Ware, die dennoch vom Käufer ohne besondere Vereinbarung eingesetzt wurde, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Wird Wandelung oder Umtausch während der Gewährleistungszeit vereinbart, so ist die GmbH berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren.

10.5 Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der GmbH erfolgen. Speziell für den Kunden angefertigte, montierte oder lackierte Waren (Sonderanfertigungen) werden von der GmbH nicht mehr zurückgenommen. Die Kosten für selbstständig vorgenommene Nachbesserungen werden, soweit nicht ausdrücklich mit der GmbH vereinbart, von der GmbH nicht übernommen.

10.6 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Weilheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Januar 2005, Teak and More GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen